
Das Hundezentrum im Bergischen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & Betreuungsvertrag
Tippe Tappe Pfötchen – Inhaberin Katja Meis-Leven
Gewerbestr. 2a, 42477 Radevormwald
Stand: 23.02.2026
Teil A – Allgemeiner Teil (gilt für alle Leistungen)
§1 Anbieter, Begriffe
1. Anbieter im Sinne dieser AGB ist „Tippe Tappe Pfötchen“, Inhaberin Katja Meis-Leven, Gewerbestr. 2a, 42477 Radevormwald (nachfolgend „Anbieter“).
2. Kunde ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Anbieters bucht (nachfolgend „Kunde“).
3. Hund ist das vom Kunden zur Betreuung, zum Spaziergang oder zum Training übergebene Tier (nachfolgend „Hund“).
4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Anbieter und Kunde über die nachfolgend beschriebenen Leistungen: Hundetagesstätte, Hundepension, Gassiservice sowie Leistungen der Hundeschule (Einzeltraining, Gruppentraining, Kurse, Seminare, Social Walks, Vorträge).
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt hat.
3. Die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich.
§3 Vertragsschluss und Kommunikation
1. Der Kunde kann Leistungen schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp), telefonisch oder persönlich anfragen und buchen.
2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung bestätigt (z. B. per Nachricht, E-Mail oder mündlich) oder der Anbieter mit der Leistungserbringung beginnt.
3. Erklärungen in Textform (E-Mail/WhatsApp) gelten als ausreichend, soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist.
§4 Leistungsumfang und Durchführung
1. Umfang, Dauer, Ort, Termine und sonstige Details der Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. Buchungsbestätigung.
2. Der Anbieter ist berechtigt, aus fachlichen oder organisatorischen Gründen Anpassungen vorzunehmen (z. B. Routenänderung beim Spaziergang, Anpassung des Trainingsortes, Zusammenstellung von Gruppen), soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
3. Der Anbieter behält sich vor, Hunde aufzunehmen oder abzulehnen, wenn dies aus Tierschutz-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen erforderlich ist.
§5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise des Anbieters (Preisliste/Angebot). Preise verstehen sich in Euro.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3. Bei Pension/Urlaubsbetreuung ist der Gesamtbetrag in der Regel vor Betreuungsbeginn fällig (Vorkasse), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Der Anbieter kann angemessene Mahnkosten berechnen, sofern der Kunde sich im Verzug befindet.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden (allgemein)
1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen (insbesondere Gesundheitszustand, Impfstatus, Parasitenstatus, Verhaltensauffälligkeiten, behördliche Auflagen).
2. Der Kunde stellt sicher, dass er während der Leistungserbringung erreichbar ist oder eine erreichbare Notfallkontaktperson benennt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen/abholbereit zu halten bzw. – beim Gassiservice – zugänglich zu machen.
4. Der Kunde stellt sicher, dass eine wirksame Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht und weist dies auf Verlangen nach (z. B. Police/Kopie).
§7 Haftung (allgemein)
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Datenschutz und Foto/Video
1. Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
2. Weitere Informationen zum Datenschutz (Zwecke, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Kontakt) stellt der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung bereit.
3. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Betreuung oder des Trainings angefertigte Foto- und Videoaufnahmen des Hundes sowie des Kunden für Zwecke der Außendarstellung und Werbung (insbesondere Website, Social Media, Printmedien, Online-Präsenzen) zu verwenden.
Sofern der Kunde mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist, hat er dies dem Anbieter vorab oder jederzeit schriftlich (Textform ausreichend, z. B. E-Mail) mitzuteilen. Ab Zugang der schriftlichen Untersagung erfolgt keine weitere Veröffentlichung für die Zukunft.
Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten entfernt, soweit dies zumutbar ist.
§9 Änderungen dieser AGB / Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
1. Der Anbieter kann diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse nur ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Anpassung der Leistungen, Schließen von Regelungslücken).
2. Änderungen werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen.
3. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
4. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen, sofern dem Anbieter die Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
5. Soweit Preisanpassungen für fortlaufende Verträge (z. B. Abos) vorgesehen sind, erfolgen diese nur aus sachlichen Gründen (z. B. Kostensteigerungen) und werden mindestens 6 Wochen vorher angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform kündigen.
§10 Streitbeilegung / Verbraucherinformation
1. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
2. Hinweis: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. (Die genaue Adresse kann im Impressum/auf der Website des Anbieters angegeben werden.)
§11 Schlussbestimmungen (allgemein)
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entgegenstehen.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Betreuungsvertrag Hundetagesstätte & Hundepension
Die nachfolgenden Regelungen bilden die integrierte Betreuungsvereinbarung (Betreuungsvertrag) für Hundetagesstätte und Hundepension. Sie gelten ergänzend zu Teil A.
§12 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
1. Vertragsgegenstand ist die zeitweise Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung des Hundes in der Hundetagesstätte und/oder Hundepension sowie die Durchführung von Aktivitäten (z. B. Spaziergänge, Beschäftigung, Ruhezeiten) entsprechend der Buchung und nach fachlicher Einschätzung des Anbieters.
2. Ein bestimmter Trainingserfolg oder ein bestimmtes Verhalten des Hundes wird nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Betreuung, nicht einen konkreten „Erfolg“.
3. Der Anbieter betreut den Hund nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes und unter Beachtung des individuellen Wohlbefindens des Hundes.
§13 Aufnahmevoraussetzungen
1.Voraussetzung für die Aufnahme eines Hundes in die Betreuung ist ein verpflichtendes vorheriges Kennenlern- und Beratungsgespräch sowie ein Probetag bzw. eine Probeeinheit.
Erst nach erfolgreicher Durchführung dieser Probephase und ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter kommt ein Betreuungsverhältnis zustande.
Der Anbieter ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes nach fachlicher Einschätzung ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen, sofern eine sichere und artgerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
2. Der Kunde hat vor Erstaufnahme vorzulegen bzw. nachzuweisen:
-
Impfpass/Impfausweis mit aktuellem Impfschutz (mindestens: Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose) oder gleichwertige tierärztliche Bestätigung.
-
Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
-
Kontaktdaten (Mobilnummer), Notfallkontaktperson
3. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Bei Verdacht (z. B. Durchfall, Erbrechen, Fieber, starker Juckreiz, Floh-/Milbenbefall) ist der Anbieter vor Betreuungsbeginn zu informieren.
4.Läufige Hündinnen sind dem Anbieter vor Beginn der Betreuung unaufgefordert mitzuteilen.
Eine Aufnahme ist nach vorheriger Prüfung im Einzelfall möglich. Der Anbieter entscheidet unter Berücksichtigung von Kapazität, Gruppenzusammensetzung und Sicherheitsaspekten, ob und unter welchen Bedingungen eine Betreuung erfolgen kann.
Trotz erhöhter Sorgfalt kann bei der Betreuung läufiger Hündinnen ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für ungewollte Deckakte sowie daraus resultierende Folgen (z. B. Trächtigkeit, tierärztliche Kosten, Folgeschäden) haftet „Tippe Tappe Pfötchen“ nicht, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
5. Der Kunde informiert den Anbieter unaufgefordert über behördliche Auflagen (z. B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) und stellt erforderliche Ausrüstung bereit.
§14 Informationspflichten zu Verhalten und Risiken
1. Der Kunde hat sicherheitsrelevante Vorfälle (z. B. Beißvorfälle, Aggressionsverhalten gegenüber Menschen/Hunden), Verhaltensbesonderheiten (z. B. Ressourcenverteidigung, Leinenaggression, Angst-/Fluchtverhalten, Markierverhalten in Innenräumen, starkes Dauerbellen) sowie medizinische Besonderheiten vollständig mitzuteilen.
2. Verschweigt der Kunde relevante Informationen schuldhaft, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für daraus entstehende Schäden und der Anbieter ist berechtigt, die Betreuung abzulehnen oder den Vertrag außerordentlich zu beenden.
§15 Übergabe, Bring- und Abholzeiten
1. Der Kunde bringt den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt und holt ihn zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab. Abweichungen sind rechtzeitig mit dem Anbieter abzustimmen.
2. Der Anbieter ist berechtigt, Hunde nur an autorisierte Personen herauszugeben. Der Kunde hat dem Anbieter im Zweifel eine Abholvollmacht (Textform genügt) zu erteilen.
3. Verspätete Abholungen können mit einem Zuschlag gemäß aktueller Preisliste berechnet werden, sofern der Anbieter den Hund über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus weiter betreuen muss.
4. Bringt der Kunde den Hund deutlich verspätet oder holt ihn nicht ab, ohne erreichbar zu sein, kann der Anbieter geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Tierwohls treffen (z. B. verlängerte Betreuung gegen Aufpreis, Unterbringung bei Dritten). Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§16 Unterbringung, Gruppenhaltung, Spaziergänge und Freilauf
1. Der Anbieter entscheidet nach fachlicher Einschätzung über die Zusammensetzung von Gruppen, Ruhephasen, Beschäftigung und ggf. Spaziergänge.
2.Bei Gruppenhaltung und gemeinsamer Aktivität kann es trotz sorgfältiger Auswahl, fachlicher Einschätzung und Beaufsichtigung zu Rangeleien, spieltypischen Auseinandersetzungen oder daraus resultierenden Verletzungen kommen. Ein solches Restrisiko ist auch bei ordnungsgemäßer Betreuung nicht vollständig vermeidbar.
„Tippe Tappe Pfötchen“ haftet nicht für typische Spiel- und Raufverletzungen zwischen Hunden, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
3. Spaziergänge erfolgen grundsätzlich angeleint. Freilauf wird nur nach individueller Einschätzung zugelassen und nur, wenn keine Gefahr für Hund, Menschen, Wildtiere oder Dritte besteht. Der Kunde kann Freilauf vorab oder jederzeit in Textform untersagen.
§17 Fütterung, Medikamente, besondere Bedürfnisse
1. Der Kunde teilt Fütterungszeiten, Futtermenge sowie Unverträglichkeiten/Allergien vor Betreuungsbeginn mit. Bei Sonderfutter stellt der Kunde dieses grundsätzlich in ausreichender Menge zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
2. Medikamente werden nur nach vorheriger Vereinbarung und schriftlicher Anleitung (Dosierung, Zeitpunkt, Verabreichungsform) verabreicht. Der Kunde stellt Medikamente und ggf. Hilfsmittel bereit.
3. Der Anbieter ist berechtigt, bei ausbleibender oder unklarer Medikation/Anweisung Rücksprache zu halten und im Zweifel zum Schutz des Hundes tierärztlichen Rat einzuholen.
§18 Erkrankung, Läufigkeit, Quarantäne und Ausschluss
1. Tritt während der Betreuung eine Erkrankung oder Verletzung auf oder besteht der Verdacht, wird der Kunde unverzüglich informiert.
2. Ist der Kunde nicht erreichbar, ist der Anbieter berechtigt, im Sinne des Tierwohls einen Tierarzt aufzusuchen oder tierärztliche Maßnahmen zu veranlassen. Die Kosten trägt der Kunde.
3. Stellt sich eine ansteckende Erkrankung oder Parasitenbefall heraus oder ist eine Quarantäne aus medizinischen Gründen erforderlich, kann der Anbieter den Hund – soweit erforderlich – getrennt unterbringen oder an eine geeignete Stelle (z. B. Tierarztpraxis) übergeben, wenn eine sichere Betreuung im Betrieb nicht möglich ist. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde.
4. Der Anbieter ist berechtigt, die Betreuung außerordentlich zu beenden, wenn der Hund eine erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Hunde darstellt oder wenn eine sichere Betreuung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Hund unverzüglich abzuholen.
§19 Ersatzunterbringung bei Nichtabholung / Nicht-Erreichbarkeit
1. Kann der Kunde den Hund nach Aufforderung nicht zeitnah abholen und ist eine sichere Betreuung durch den Anbieter nicht (mehr) möglich, darf der Anbieter im Interesse des Tierwohls eine Ersatzunterbringung organisieren (z. B. Tierarztpraxis, andere geeignete Betreuungseinrichtung).
2. Der Anbieter wählt die Ersatzunterbringung nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Der Kunde trägt die Kosten der Ersatzunterbringung, des Transports sowie ggf. zusätzliche Aufwendungen.
3. Vergütungsansprüche des Anbieters für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Für den noch nicht erbrachten Teil gelten die gesetzlichen Regeln; daneben kann eine angemessene Entschädigung für freigehaltene Kapazitäten vereinbart sein (siehe Stornoregelungen).
§20 Sachschäden, Inventar, Hygiene
1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sein Hund verursacht (z. B. Beschädigung von Inventar, Bodenbelägen, Türen, Zäunen). Dies gilt auch, wenn eine Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
2. Der Kunde stellt sicher, dass der Hund mit einem passenden Halsband/Geschirr versehen ist. Der Anbieter kann aus Sicherheitsgründen eigenes Equipment einsetzen.
3. Für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Spielzeug, Leinen etc.) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§21 Vergütung, Stornierung und Kündigung – Hundepension
1. Mit Buchungsbestätigung wird ein Platz für den Hund verbindlich reserviert.
2. Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter.
3. Es gelten folgende Stornokosten (vom vereinbarten Gesamtpreis), sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann:
-
bis 60 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
-
59 bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 30%
-
29 bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 70%
-
weniger als 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 90%
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben unberührt.
§22 Vergütung, Reservierung und Kündigung – Hundetagesstätte (Einzeltermine & feste Plätze/Abo)
1.Termine sind nur nach Bestätigung durch den Anbieter verbindlich reserviert. Mit der Bestätigung wird ein Betreuungsplatz für den Hund verbindlich freigehalten. Aufgrund der begrenzten Betreuungskapazitäten und der festen Platzplanung ist eine kurzfristige Weitervergabe regelmäßig nicht möglich.
Eine kostenfreie Stornierung ist daher nur möglich, wenn diese spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungstermin in Textform (z. B. E-Mail) erfolgt.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist der vereinbarte Betreuungspreis in voller Höhe zu zahlen, sofern der reservierte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2. Feste Plätze / fortlaufende Betreuungstage: Werden feste Wochentage/Plätze vereinbart, gelten diese als fortlaufend reserviert. Stornierungen einzelner Tage sind – sofern nicht anders vereinbart – mindestens 4 Wochen im Voraus in Textform mitzuteilen. Nicht rechtzeitig stornierte Tage können berechnet werden, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
3. Monatsabo/Betreuungs-Pauschale: Sofern ein Abo vereinbart wird, berechtigt dies zur Inanspruchnahme der Betreuung im vereinbarten Umfang an den Öffnungstagen des Anbieters. Der Abopreis ist im Voraus fällig.
4.Die vereinbarte Mindestlaufzeit von 6 Monaten gilt ausschließlich für das Monatsabo der Hundetagesstätte, sofern ein solches ausdrücklich vereinbart wurde.
Alle anderen vereinbarten festen Betreuungskapazitäten (z. B. feste Wochentage ohne Monatsabo) können vom Kunden mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
5. Ruhen/Unterbrechung: Eine Unterbrechung des Abos (z. B. Urlaub, Krankheit, Läufigkeit) ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da es sich um eine Pauschalvergütung für reservierte Kapazitäten handelt. Kulanzregelungen können im Einzelfall möglich sein; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Teil C – Gassiservice (Hundespaziergänge)
§23 Leistungsumfang
1. Der Anbieter bietet Spaziergänge als Einzel- oder Gruppengang an. Dauer, Häufigkeit, Abhol-/Bringservice und Besonderheiten ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung/Buchungsbestätigung.
2. Der Kunde stellt sicher, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist (Wohnung/Grundstück).
§24 Abholung, Rückgabe und Schlüssel
1. Sofern vereinbart, holt der Anbieter den Hund an der Wohnanschrift ab und bringt ihn nach dem Spaziergang zurück.
2. Ist ein Wohnungsschlüssel erforderlich, übergibt der Kunde diesen. Der Anbieter verwahrt Schlüssel sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zur Vertragserfüllung.
3. Der Anbieter haftet für Schlüsselverlust nur nach Maßgabe von §7 dieser AGB.
§25 Sicherheit, Leinenführung, Freilauf
1. Spaziergänge erfolgen grundsätzlich angeleint.
2. Freilauf ist nur zulässig, wenn: (a) der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat, (b) der Anbieter den Hund als freilauftauglich einschätzt und (c) örtliche Gegebenheiten und Rechtslage dies zulassen.
3. Der Anbieter entscheidet situationsabhängig. Ein Anspruch des Kunden auf Freilauf besteht nicht.
4. Der Kunde informiert über behördliche Auflagen (Leinen-/Maulkorbpflicht) und stellt geeignete Ausrüstung bereit.
§26 Witterung und äußere Einflüsse
Bei extremen Wetterbedingungen (Hitze, Sturm, Glätte) kann der Anbieter aus Sicherheits- und Tierschutzgründen die Dauer anpassen, auf sichere Routen ausweichen oder den Spaziergang in angemessenem Umfang verkürzen.
§27 Terminabsage / Ausfall
1. Vereinbarte Gassigänge müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin in Textform abgesagt werden.
2. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen kann der volle Preis berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
3. Fällt ein Termin aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), bemüht sich der Anbieter um einen Ersatztermin.
Teil D – Hundeschule (Training, Kurse, Seminare)
§28 Leistungsangebot und Vertragsschluss
1. Trainingsangebote können u. a. Einzeltraining, Gruppentraining, Kurse, Social Walks, Seminare/Thementage oder Vorträge (ggf. ohne Hund) umfassen.
2. Der Vertrag kommt durch Buchung und Bestätigung zustande. Termine und Inhalte ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung/Buchungsbestätigung.
§29 Teilnahmevoraussetzungen und Kursfähigkeit
1. Der Teilnehmer weist vor dem ersten Training auf Verlangen den Haftpflichtschutz nach und bestätigt, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
2. Verhaltensauffälligkeiten und sicherheitsrelevante Vorfälle sind vor Trainingsbeginn vollständig mitzuteilen.
3. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache teilnehmen.
4. Kursfähigkeit liegt vor, wenn der Hund andere Teilnehmer/Hunde nicht gefährdet und durch die Teilnahme nicht in dauerhaften, erheblichen Stress gerät. Der Trainer kann Hunde bei fehlender Kursfähigkeit ausschließen. Ein (anteiliger) Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer zu vertreten hat.
§30 Trainingsdurchführung, Pflichten des Teilnehmers
1. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, sofern keine unzumutbaren Bedingungen vorliegen.
2. Der Trainer kann Ort, Ablauf und Inhalte aus fachlichen Gründen anpassen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Anweisungen des Trainers zu befolgen und eigenverantwortlich umzusetzen. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf Sicherheitsregeln hinzuweisen.
4. Auf Trainingsgelände und in unmittelbarer Umgebung sind Verunreinigungen (z. B. Hundekot) unverzüglich zu entfernen. Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen.
§31 Preise, Zahlung, Kartenmodelle
1. Gebühren sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Trainingsbeginn fällig. Kursgebühren sind vor der ersten Kursstunde vollständig zu zahlen. Seminargebühren sind nach Rechnung und Frist zu zahlen.
2. 10er-Karten: Eine 10er-Karte ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig, nicht übertragbar. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf; eine Rückzahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§32 Absage, Rücktritt, Stornierung – Hundeschule
1. Einzelstunden sind spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen; andernfalls kann die Stunde voll berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
2. Kurse/Seminare: Ein Rücktritt ist in Textform zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang beim Anbieter. Es gelten folgende Stornokosten:
-
bis 21 Tage vor Kurs-/Seminarbeginn: kostenfrei
-
14 bis 7 Tage vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr
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weniger als 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
3. Der Teilnehmer kann zur Vermeidung von Stornokosten einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, sofern dies organisatorisch möglich ist.
4. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§33 Haftung im Training
1. Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für sich und seinen Hund verantwortlich.
2. Für Schäden, die der Hund gegenüber Dritten, anderen Tieren oder Sachen verursacht, haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, regelmäßig über seine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
3. Die Haftung des Anbieters/Trainers richtet sich nach §7 dieser AGB.
Teil E – Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher bei Fernabsatz/Außerhalb von Geschäftsräumen)
Hinweis: Dieses Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail/Telefon/Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
§34 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tippe Tappe Pfötchen, Inhaberin Katja Meis-Leven, Gewerbestr. 2a, 42477 Radevormwald) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§35 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Unterbringung und Betreuung von Hunden (Hundepension und Hundetagesstätte), wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Zeitraum verbindlich vereinbart wurde und der Anbieter für diesen Zeitraum eine konkrete Betreuungskapazität reserviert.
Die Hundepension stellt eine termin- und kapazitätsgebundene Dienstleistung dar. Mit der Buchungsbestätigung wird der Betreuungsplatz für den vereinbarten Zeitraum verbindlich freigehalten und kann regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden.
Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB ist daher ausgeschlossen.
Unberührt bleiben die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen.
§36 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An: Tippe Tappe Pfötchen, Inhaberin Katja Meis-Leven, Gewerbestr. 2a, 42477 Radevormwald
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en): ______________________________
Bestellt am / gebucht am: ______________________________
Name des Verbrauchers: ______________________________
Anschrift des Verbrauchers: ______________________________
Datum: ______________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________