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Allgemeine Geschäftsbedingungen/ vertragsbedingungen für die Hundebetreuung und Hundeschule

1. Betreuungsvertrag


1.1. Zwischen dem Hundehalter und dem Betreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ vertreten durch Katja Meis-Leven, Am Blaffertsberg 32 in 42899 Remscheid wird mit Anmeldung des Hundes durch den Halter und der Bestätigung von "Tippe Tappe Pfötchen" ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Hundehalter, der mit dem Betreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden.


1.2. Mit der Anmeldung des Hundes bei „Tippe Tappe Pfötchen“ kommt ohne weitere Unterschrift der Parteien ein Vertragsverhältnis auf der Grundlage allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vereinbarten Zeitraum zustande. Die Anmeldung erfolgt ohne Notwendigkeit einer besonderen Form, z.B. durch Übergabe des Hundes, telefonische Absprache oder per Mail und gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Hundebetreuungsservice "Tippe Tappe Pfötchen" über die Aufnahme des Hundes.


1.3. Der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu betreuen. 


1.4. Der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ benachrichtigt den Hundehalter unverzüglich, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, dem Hundebetreuungsservice seinen Aufenthaltsort oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Betreuerin den Hundehalter kurzfristig erreichen kann. Sollten die Störungen (Gesundheits- und/oder Verhaltensauffälligkeiten) das tragbare Maß übersteigen und es dem Hundehalter nicht möglich sein den Hund anderweitig z.B. im internen familiären Umfeld unterzubringen, steht es „Tippe Tappe Pfötchen“ frei den Hund in eine andere Pension oder ähnliche Unterbringungsmöglichkeit zu übergeben und haftet somit nicht für weitere physische und/oder psychischen Folgen. Hierbei sind die vollständigen Kosten für den gebuchten Zeitraum bei dem Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ zu entrichten, sowie aller weiteren entstanden Kosten für die eventuelle Ersatzunterbringung.


1.5. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung sowie die allgemeine Betreuung in einem Beratungsgespräch eingehend informiert und beraten. Ein vorheriges gemeinsames Kennenlernen ist erwünscht und zwingend notwendig. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben und werden schriftlich festgehalten.


1.6. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des zu betreuenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Dies gilt für ebenso eine bevorstehende Läufigkeit. Der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ übernimmt im Rahmen der Regelungen der vorliegenden AGB keine Haftung für Erkrankungen des Hundes, sowie für eine unvorhergesehene Läufigkeit und deren Folgen (Gebärmutterentzündungen, Trächtigkeit usw.). Im Fall einer ansteckenden Erkrankung oder unvorhergesehenen Läufigkeit steht es dem Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ frei den Hund in eine Quarantäne oder andere Betreuungsmöglichkeit unterzubringen um das Risiko einer Ansteckung der anderen Gäste oder einer Trächtigkeit und übermäßigen Stress der restlichen Gruppe und/oder der läufigen Hündin zu mindern. Die hier raus entstandenen höheren Kosten sowie die vollständigen Kosten der bereits gebuchten Betreuungszeitraums werden hierbei in voller Höhe übernommen. Dies gilt auch im Falle einer Ansteckung der anderen Hunde vor Ort (z.B. durch Parasiten). Der Besitzer des erkrankten Hundes kommt in diesem Fall für die Mitbehandlungen der anderen Gäste sowie Kosten für Desinfektion und Mehraufwand auf.


1.7. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Betreuerin von Eigenschaften des Hundes wie Bissigkeit, Leinenaggression, Futterneid, Markierverhalten im Wohnbereich, Sozialunverträglichkeit, anstehende Läufigkeiten, Erkrankungen, übermäßigen Bellen [etc.] ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes wie Maulkorb oder Leinenzwang. Anderenfalls ist der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen aufgrund fahrlässig verschwiegener Informationen oder dem Auftreten von übermäßigen unerwünschten Verhalten (Markierverhalten, übermäßigen Bellen etc.) oder Erkrankungen sowie Läufigkeiten, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung hat. Sollte es dem Halter des Hundes nicht möglich sein den Hund anderweitig unterzubringen, so steht es „Tippe Tappe Pfötchen“ frei den Hund in eine andere Pension oder ähnliche Unterbringungsmöglichkeit zu übergeben (auch Pensionen mit Zwingerhaltung). Hierbei sind die vollständigen Kosten für den gebuchten Zeitraum bei dem Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ zu entrichten, sowie aller weiteren entstanden Kosten für die Ersatzunterbringung.


1.8. Der Hundehalter verpflichtet sich für durch seinen Hund entstandene Sachschäden bei der Betreuung im Wohnbereich auch dann aufzukommen wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.


1.9. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund jeweils eine aktuelle Haftpflichtversicherung besteht, die zu Beginn des Vertrages und danach auf Aufforderung in Kopie vorzulegen ist.


1.10. Für gut sozialisierte und leinenführige Hunde bietet der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ die Möglichkeit an den Gruppenspaziergängen teilzunehmen. Diese setzen ein Mindestmaß an Erziehung und eine gute Umweltsozialisierung voraus. Für alle anderen Gäste gibt es natürlich die Möglichkeit an den Gruppenaktivitäten auf dem eingezäunten Grundstück vor Ort teilzunehmen. Sind trotzdem gesonderte Spaziergänge erwünscht, werden diese nur einzeln oder in zweier Konstellationen angeboten. Dies ist eine kostenpflichte optionale Zusatzleistung und muss im Vorfeld und gegen Aufpreis ausdrücklich hinzugebucht werden.


1.11. Sollte der Hundehalter dem Ableinen des Hundes während der Spaziergänge nicht ausdrücklich widersprechen (bitte auf dem Informationsfragebogen ankreuzen), entscheidet der Hundebetreuungsservice vertreten durch Katja Meis aufbauend auf individuelle Erfahrungen und Einschätzung des Hundes, ob dieser bei den Spaziergängen ohne Leine abseits der Straßen mitlaufen darf. Sollte der Halter dem Laufen ohne Leine nicht widersprechen, haftet der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ nicht für die daraus entstehenden möglichen Risiken.


1.12. „Tippe Tappe Pfötchen“ übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Betten, Leinen, Halsbänder, Spielzeuge, Decken, Geschirre, Näpfe usw. Wir bitten alles nicht zwingend notwendige am besten Zuhause zu lassen.


1.11. Bei Unterbringung des Hundes in der Hundebetreuung verpflichtet sich der Auftraggeber, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt in die Betreuung zu bringen und wieder abzuholen.


1.13. Änderungen der AGB´s sowie des Betreuungsvertrages sind dem Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ vertreten durch Katja Meis jederzeit möglich. Dies Bedarf lediglich einer in Kenntnisnahme des Vertragspartners und kann schriftlich sowie mündlich erfolgen. Ein Widerspruch bedarf einer schriftlichen Widerspruchserklärung des Vertragspartners von „Tippe Tappe Pfötchen“.


2. Tierarztkosten/Hundegesundheit


2.1. Der Hundehalter weist durch Vorlage des Impfausweises nach, dass der zu betreuende Hund mindestens gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose und Parvovirose grundimmunisiert ist. Zudem regelmäßig entwurmt oder auf Darmparasiten unterucht wird. Eine Kopie des Nachweises in Form eines Impfpasses wird beigelegt.


2.2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl des Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ behandelt wird. Sollte eine ansteckende Erkrankung festgestellt werden und es ist dem Hundehalter nicht möglich den Hund umgehend abzuholen, stimmt der Halter hiermit zu, dass „Tippe Tappe Pfötchen“ den Hund in Quarantäne einer Tierarztpraxis übergeben darf. Die hierbei entstehenden Kosten sowie die der gebuchten Unterbringung bei dem Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ werden in voller Höhe vom Hundehalter übernommen.


3. Betreuungspreise und Bezahlung und Terminabsage/Stornierung/Kündigung


• Bei Pensionsaufenthalten wird der Gesamtpreise bei Buchung der Betreuung per Überweisung in Vorkasse fällig. Nach Beendigung der Betreuung werden die gegebenenfalls entstandenen restlichen Betreuungskosten in Rechnung gestellt und müssen entweder bei Abholung in bar oder innerhalb von 7 Tagen per Überweisung bezahlt werden. Es gelten die vertraglich geregelten Stornierungskosten.


• Für unregelmäßige Tagesbetreuungen sowie für fortlaufende feste Tage in der Tagesbetreuung kann nur eine verbindliche Reservierung geltend gemacht werden, wenn die Termine angemeldet und vom Hundebetreuungsservice bestätigt wurden, sofern die gewünschte Kapazität besteht. Bei festen fortlaufenden Reservierungen, geschieht die Reservierung der Tage automatisch fortlaufend für jeden Monat und müssen mindestens 4 Wochen im voraus storniert werden, sollten die Tage nicht benötigt werden. Bei Kündigung des gebuchten festen Platzes mit regelmäßigen Betreuungstagen gilt eine Kündigungsfrist von jeweils 4 Wochen zum Monatsende. Es sind keine Rückerstattungen möglich bei nicht Nutzen der einzelnen gebuchten Termine.  Das Monatsabo berechtigt zur täglichen Inanspruchnahme der Betreuung im gesamten Monat an allen Tagen an denen die Huta geöffnet ist. Der Betrag muss nach Rechnungsstellung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels per Vorkasse entrichtet werden. Bei nicht genutzten Terminen kann keine Erstattung der Kosten stattfinden.  Dafür verpflichten Sie sich an 6 aufeinanderfolgenden Monaten die Monatskarte zu erwerben und in voller Höhe zu bezahlen unabhängig der Länge des Betreuungsmonats. Ein Monatsabo kann mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende und entsprechenden Monatsende (es zählt immer der Kalendermonat) gekündigt werden. Wird das Abo nicht entsprechend zum Vertragsende gekündigt verlängert sich das Abo jeweils um das gebuchte Abo um sechs Monate. Eine Unterbrechung/Aussetzen des Abos z.B. bei Urlaub, Krankheit, Läufigkeit etc. ist nicht möglich, da es sich bei den Abopreisen um Pauschalpreise handelt.


3.2. Im Falle der Hundepension wird mit Anmeldung und Bestätigung durch "Tippe Tappe Pfötchen" ein reservierter Platz für den Hund freigehalten. Sollte der Kunde die Betreuung des Hundes absagen wollen ist dies 60 Tage vorher kostenfrei zu tun. Zwischen dem 60ten und dem 30ten Tag vor dem vereinbarten Termin werden 30% des vereinbarten Preises berechnet. Zwischen dem 30ten und dem 14ten Tag vor dem vereinbarten Termin werden 70% des vereinbarten Preises berechnet. Weniger als 14 Tage vorher werden 90% des vereinbarten Preises berechnet.


3.3. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.


4. Veröffentlichung und Verwendung von Fotos/Daten


4.1. Fotos des zu betreuenden Hundes, die während der Betreuung entstehen, können auf der Homepage und der Facebookseite sowie für Werbemaßnahmen des Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ veröffentlich werden. Der Hundehalter kann die Veröffentlichung jedoch untersagen. Dies bitte gesondert schriftlich mitteilen.


4.2. Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen der Betreuungsservice zur Auskunft verpflichtet ist.


5. Kündigung
5.1. Bei Unvorhergesehenen Notfällen (z.B. schweres Erkranken oder der Tod des Tieres) wird keine Gebühr erhoben und der Vertrag erlischt unverzüglich bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung.


5.2. Bei Ausfällen aufgrund Erkrankungen (Brüche, Krankenhausaufenthalte, akute Krankheiten, höherer Gewalt usw.) des Hundebetreuers Katja Meis, kann kein Schadensersatz des Auftraggebers geltend gemacht werden.


5.3. Der erste Betreuungsmonat in der Hundetagesstätte gilt als Testzeitraum, in dieser Zeit gilt noch keinerlei vertragliche Kündigungsfrist und die Betreuung kann von beiden Seiten aus ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Tages beendet werden. Ab dem zweiten Betreuungsmonat gelten die vertraglich vorgeschriebenen Kündigungsbedingungen. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Termine ist hierbei ausgeschlossen.


6. Haftung /Schlussbestimmungen


6.1. Der Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


Für Spiel- und Raufverletzungen, die der Hund während der vereinbarten Zeit beim Tierbetreuer erleiden könnte übernimmt „Tippe Tappe Pfötchen“ keine Haftung! In Ihrem und auch unserem Interesse achten wir auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen übernimmt „Tippe Tappe Pfötchen“ keine Haftung. In diesem Fall kommt der Halter des Verursachers bzw. dessen Hundehalterhaftpflichtversicherung für die Kosten auf. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an so haftet hierfür der Eigentümer des Hundes, der den Schaden verursacht hat. Gleiches gilt für das Erkranken durch Ansteckung untereinander, ach hierfür übernimmt "Tippe Tappe Pfötchen" keinerlei Haftung.


6.2. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


6.3. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen vom Hundebetreuungsservice „Tippe Tappe Pfötchen“. Bedingungen des Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn der Hundebetreuungsservice, vertreten durch Katja Meis, nicht ausdrücklich widerspricht.

Hundeschule

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen, nachfolgend die Hundeschule genannt, Inhaberin Katja Meis-Leven, Am Blaffertsberg 32 in 42899 Remscheid und dem Kunden, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Teilnehmer)

 

1. Geltungsbereich

 

Sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der Hundeschule werden auf Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" erbracht. Diese sind auf alle Anmeldungen, Teilnahmen, Durchführungen und Widerrufungen an den Trainings-, Kurs-, Seminarund Prüfungsangeboten anzuwenden. Die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung der AGB ist maßgeblich. Die Hundeschule ist berechtigt diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam (für bereits erfolgte Buchungen gilt nach wie vor die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung aktuelle und von Ihnen akzeptierte Fassung), es sei denn, Sie haben die neue Fassung für laufende Trainingsangebote explizit akzeptiert.

 

2. Vertragsangebot, Vertragsabschluss

 

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Buchung des Teilnehmers und einer Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Ein Trainingsangebot kann ein kostenpflichtiger Kurs, Vortrag (ohne Hund), Individualtraining, Gruppentraining, Social Walk oder ein Seminar/Thementag sein.

 

3. Zahlungsmodalitäten

 

Die Gebühren für das Training sind unmittelbar vor der ersten Trainingseinheit in bar zu bezahlen. Kursgebühren sind in voller Höhe unmittelbar vor der ersten Kursstunde in bar zu bezahlen. Seminargebühren sind in voller Höhe vor der Veranstaltung gemäß der Zahlungsfristen auf der Rechnung zu bezahlen. 10er Karten: 10er- Karten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Karten sind nicht übertragbar. Eine Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist nicht möglich.

 

4. Rücktrittsrecht

 

Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind unzumutbare Witterungsbedingungen oder bspw. Krankheit des Trainers. In diesen Fällen werden die Unterrichtsstunden vom Trainer abgesagt und nachgeholt. Dafür erhalten die Teilnehmer per Mail oder WhatsApp zwei alternative Terminvorschläge, die sie binnen 48 Std. bestätigen bzw. abweisen müssen. Der Termin, den die meisten Kursteilnehmer bestätigen, wird als Ersatztermin verbindlich festgesetzt. Erfolgt keine Antwort des Teilnehmers, gilt seine Zusage als verbindlich. Kurzfristige Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes, des Unterrichtsablaufs sowie kleine zeitliche Verschiebungen kann der Trainer vornehmen. Die jeweilig vereinbarten Einzelstunden sind vom Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen, wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden in vollem Umfang berechnet. Verspätungen des Teilnehmers zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen nicht zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit. Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet.

 

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Hundeschule. Im Falle des Rücktrittes gelten folgende Stornomodalitäten:

 

Die Stornokosten betragen:

 

Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn: Rücktritt ohne Stornokosten möglich

Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Kursbeginn: 30%Stornogebühren

Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr.

 

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Der Teilnehmer kann zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Wenn der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung nicht am Kurs oder an einzelnen Kursstunden teilnimmt und diesen nicht oder nicht rechtzeitig storniert oder einen Ersatzteilnehmer benennt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder kostenfreie Nachholung des Kurses oder der Kursstunden.

 

Die Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Außerdem bis zum in der Ausschreibung genannten Datum des Anmeldeschlusses, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüberhinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

 

5. Teilnahme

 

Informationspflicht gegenüber der Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen:

 

1. Der Teilnehmer ist vor dem ersten Training verpflichtet, durch Vorlage der Versicherungspolice, den Nachweis zu erbringen, dass der teilnehmende Hund haftpflichtversichert ist.

 

2. Sie versichern gegenüber der Hundeschule, dass der teilnehmende Hund Ihr Eigentum ist. Sollte das nicht zutreffen, ist unaufgefordert die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen (inklusive Haftpflichtversicherungsnachweis), sowie Ihre schriftliche Erklärung, dass der eigentliche Teilnehmer die Haftung über den teilnehmenden Hund übernimmt.

 

3. Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für die Trainer, andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen. Chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

 

4. Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung die Pflicht, die Hundeschule über sämtliche im Leben des Hundes bereits stattgefundenen sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde anzugeben.

 

5. Der Teilnehmer ist während des Verlaufs eines Trainingsangebots in der Pflicht die Hundeschule sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall des Hundes oder den Verdacht darauf (z.B. Durchfall) zu informieren.

 

Läufige Hündinnen sind nur nach Absprache zugelassen.

 

In Kursen sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind. Eine Kursfähigkeit besteht: a) Wenn der Hund keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet bzw. der Teilnehmer entsprechende Vorkehrungen dagegen trifft. b) Wenn der Hund durch die Teilnahme an einem Kurs nicht in dauerhaften Stress verfällt (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten). Stellt der Kursleiter während des Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht.

 

Zur Überprüfbarkeit einer Kursfähigkeit kann der Hundehalter ein Einzeltraining buchen. In folgenden Fällen ist es dem Trainer / Kursleiter vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen: - Der Hund ist gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das TierSchG verstieße. - Wenn der Teilnehmer übertriebene Härte gegen seinen eigenen, oder andere, Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren. Die gebuchte Trainingseinheit ist im vollen Umfang zu bezahlen. Auf dem Trainingsgelände und im öffentlichen Raum (bis zu einem Radius von mind. 500 m um das Trainingsgelände) sind Verunreinigungen (z.B. durch Hundekot) vom Hundeführer unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Wenn der Teilnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann das zum Ausschluss vom Trainingsangebot führen. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich. Auf dem Trainingsgelände ist das Rauchen untersagt!

 

6. Gefahren / Haftungsausschluss

 

Für Anweisungen innerhalb der Trainings/Kurse und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet die Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen nicht. Haftungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der Trainer der Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen sind nur auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Der Teilnehmer haftet in jedem Fall für den teilnehmenden Hund. Für sämtliche Schäden, die der Hund während des Trainings dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt, z.B. Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz, haften, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens oder Vorsatz des anwesenden Hundetrainers, ausschließlich der Teilnehmer. Falls der Hund während des Trainings erkrankt oder verletzt werden sollte, ist eine Haftung durch die Hundeschule Tippe Tappe Pfötchen und dem anwesenden Trainer ausgeschlossen. Für etwaige Unfälle während des gesamten Trainings haftet der Halter für sich und seinen Hund. Die Teilnahme an sämtlichen Trainingsangeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Anweisungen des Trainers/Kursleiters werden freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursacht. Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen eines Trainingsangebotes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

 

7. Garantieleistung

 

Für das Erreichen des Trainingsziels wird keine Garantie übernommen. Dauer und Erfolg beim Training von Tieren sind abhängig sind vom jeweiligen Hund, seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner körperlichen Voraussetzungen, seiner Vorgeschichte und vor allem davon, wie konsequent und regelmäßig der Teilnehmer zwischen den Trainingstreffen (außerhalb des Trainingsangebotes) mit dem Hund arbeitet.

 

8. Kopierrechte

 

Unterlagen, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt bekommt, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. 9. Datenschutz Zum Teil werden Fotos oder Videoaufnahmen während des Trainings gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben. Die Hundeschule ist berechtigt, alle Daten des Teilnehmers elektronisch zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, gegenüber denen Auskunftspflicht besteht. 10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewolltem am nächsten kommt. Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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